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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Vertragsgegenstand

Die Partnerfirma verpflichtet sich, im Auftrag der Rümpel Max GbR Entrümpelungs-, Transport- und Entsorgungsleistungen gemäß den Vorgaben des Auftraggebers zu erbringen. Die Partnerfirma übernimmt die Durchführung der vom Auftraggeber vermittelten Aufträge nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben und Sicherheitsbestimmungen, insbesondere des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und den geltenden gesetzlichen und behördlichen Auflagen.

§2 Pflichten der Partnerfirma

  • Die Partnerfirma ist verpflichtet, alle Aufträge fachgerecht, termingerecht und unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften auszuführen.
  • Die Partnerfirma muss folgende Nachweise vorlegen bzw. aktuell halten:
  • Firmenhaftpflichtversicherung
  • Nachweis über die Berechtigung nach §53 Kreislaufwirtschaftsgesetz (Transport von Abfällen)

§3 Markenname und Werbung

  • Die Partnerfirma ist berechtigt, den Markennamen Rümpel Max für die Auftragsausführung zu verwenden. Dies geschieht ausschließlich im Rahmen der vermittelten Aufträge und unter den Vorgaben des Auftraggebers.
  • Die Partnerfirma darf den Markennamen nicht für eigene Akquise oder Marketingmaßnahmen ohne vorherige Zustimmung der Rümpel Max GbR verwenden.

§4 Auftragsabwicklung

  • Die Rümpel Max GbR übernimmt die Akquise und Besichtigung der Aufträge. Der Partnerfirma werden alle notwendigen Informationen wie Objektdaten, Fotos oder Videos für die Ausführung der Arbeiten bereitgestellt.
  • Die Partnerfirma entscheidet auf dieser Basis, für welchen Betrag Sie diese Räumung durchführen kann. Dafür kann die Partnerfirma ein einmaliges Gebot auf der Rümpel Max® Plattform abgeben.
  • Sollte der Kunde das Angebot annehmen, führt die Partnerfirma die vereinbarten Arbeiten zum angebotenen Gebotspreis aus.

§5 Vergütung und Abrechnung

Die Partnerfirma erhält für jeden vermittelten und abgeschlossenen Auftrag eine Pauschalvergütung, die vor der Auftragsannahme durch Gebotsabgabe vereinbart wird.

Rümpel Max zahlt die Vergütung an die Partnerfirma erst nach Zahlungseingang durch den Kunden. Der Partnerfirma wird die Vergütung innerhalb von 3 Tagen nach Eingang der Zahlung beim Auftraggeber überwiesen.

§6 Haftung und Gewährleistung

  • Die Partnerfirma haftet für die ordnungsgemäße und fristgerechte Ausführung der übernommenen Aufträge. Etwaige Schäden, die während der Auftragsausführung entstehen, gehen zu Lasten der Partnerfirma.
  • Rümpel Max haftet nicht für Mängel in der Ausführung durch die Partnerfirma.
  • Die Partnerfirma darf ausschließlich eigenes, qualifiziertes Personal einsetzen. Sie sichert zu, dass alle Sozialabgaben und Steuern ordnungsgemäß abgeführt werden.
  • Eine Weitergabe der Arbeiten an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers nicht gestattet.
  • Die Partnerfirma ist frei in der Erbringung und Planung der Leistung. Sie bestätigt, dass es mindestens 2 – 3 verschiedene Auftraggeber gibt, und keine Scheinselbstständigkeit vorliegt.

§7 Laufzeit und Kündigung

  • Dieser Vertrag tritt mit Freischaltung und Zusendung der Zugangsdaten für die Rümpel Max® Plattform in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit.
  • Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen.
  • Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn eine der Vertragsparteien gegen wesentliche Vertragsinhalte verstößt.

§8 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber nicht ohne Zustimmung der jeweils anderen Partei offenzulegen.

§9 Schlussbestimmungen

  • Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
  • Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mainz.